Carolin Püschel LL.B.

Rechtsanwältin
Certified Compliance Officer

 

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Rechtsanwältin Carolin Püschel, LL.B. berät und verteidigt Unternehmen und Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen zu sämtlichen Compliance-Themen, insbesondere zu Fragen der Korruptionsprävention und zu Hinweisgebersystemen. Sie ist in den Praxisgruppen Steuerstrafrecht und Compliance der Kanzlei tätig.

Bereits im Rahmen ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Santa Clara University (School of Law) in Kalifornien (USA) spezialisierte sich Carolin Püschel auf die Bereiche des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben dem Ersten Juristischen Staatsexamen erwarb sie studienbegleitend den Titel eines „Bachelor of Laws“ (Legum Baccalaureus – LL.B.), der an der Bucerius Law School u. a. die erfolgreiche Absolvierung wirtschafts- und volkswissenschaftlicher sowie englischsprachiger (Rechts-)Prüfungen voraussetzt.

Nach dem Studium und parallel zum Referendariat war Carolin Püschel als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie (Bucerius Law School), in einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten, mittelständischen Kanzlei sowie in zwei Großkanzleien in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Kartellrecht und Compliance tätig.

Auch im Rahmen ihres Referendariats, das Carolin Püschel im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts absolvierte, legte sie ihren Fokus auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Hierzu absolvierte sie u. a. eine Ausbildungsstation in der Abteilung für allgemeine Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Hamburg und bei dem Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg. Eine der weiteren Ausbildungsstationen verbrachte sie an der Deutschen Botschaft in Singapur.

Ein zweiter Tätigkeitsschwerpunkt von Carolin Püschel liegt im Bereich Compliance. So wirkt sie seit 2014 an dem monatlich im Verlag C.H.Beck erscheinenden Newsdienst Compliance mit, dessen Mit-Herausgeberin sie seit 2021 ist. Im Jahr 2019 absolvierte sie zudem erfolgreich den Ausbildungs- und Zertifikatskurs „Bucerius Compliance Officer“.

Vor ihrem Einstieg bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. arbeitete Carolin Püschel mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten, mittelständischen Kanzlei in Hamburg. Hierzu gehörte auch die Vertretung und Beratung von Individualpersonen und Unternehmen in Durchsuchungssituationen, internen Untersuchungen und bankaufsichtlichen Sonderprüfungen.

Seit Februar 2024 ist Carolin Püschel als Rechtsanwältin bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. tätig. Parallel widmet sie sich ihrem Promotionsvorhaben an der Bucerius Law School.

Carolin Püschel ist u.a. Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e. V. (DStV), der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), der AG Strafrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV) sowie der Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e.V. (JuWiSt).