Produktstrafrecht
Spätestens seit der Erdal-Lederspray-Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte klar sein, dass mit dem In-Verkehr-Bringen von fehlerhaften Produkten auch erhebliche strafrechtliche Risiken für die Mitarbeiter des Unternehmens und insbesondere für das Top-Management verbunden sind. Auch das Unternehmen als eigene Rechtspersönlichkeit sieht sich diesen Risiken ausgesetzt und muss mit spürbaren finanziellen Sanktionen rechnen, wenn Produkte aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen oder einer vermeintlich unzulänglichen Organisation Schaden beim Endverbraucher anrichten. Daneben sind faktische Auswirkungen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hier von besonderer Bedeutung; eine negative Presseberichterstattung und die kaum vermeidbaren Belastungen des Betriebsklimas können sich durchaus auch auf Unternehmensbilanzen und Börsenkurse auswirken.
All dies muss der im Produktstrafrecht tätige Strafverteidiger im Blick haben - er darf sich bei seiner Arbeit gerade nicht nur auf den Ausgang des Strafverfahrens konzentrieren. Besonders hilfreich ist zudem eine vertiefte Kenntnis der Branche, in der das betroffene Unternehmen tätig ist. Über besondere Kompetenz und Fachkenntnis verfügen wir in den Bereichen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie Bauen und Immobilien.


